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Aktuell treibt wieder ein bekannter Betrüger – hauptsächlich bei kleineren Mitgliedsunternehmen – sein Unwesen. Rechtsanwalt Olaf Tank aus Osnabrück verschickt Rechnungen oder Mahnungen von Antassia GmbH. Auf dieser Homepage wurde zuvor meist ungewollt Software abgerufen. In der Regel hat man beim Download der Software von Antassia GmbH auf sein Widerrufsrecht verzichtet, allerdings hat jeder ein gesetzliches Widerrufsrecht bei einem Zweijahresvertrag. Dieses Widerrufsrecht muss nach dem Fernmeldegesetz vom Anbieter eingeräumt werden und kann nicht erlöschen. Sollte man eine Rechnung oder Mahnung von Antassia GmbH erhalten, ist es ratsam, einen Widerruf des Abos per Einschreiben an Antassia GmbH zu schicken. Sollte es zu einem Prozess kommen, hat man handfeste Beweise.
Informationen zu dieser Abo-Falle erhalten Sie bei Heidrun Riehle, Tel. 0761 4567-400 oder
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Das P-Konto ist ein Girokonto, das auch Selbständigen einen Pfändungsschutz für einen Mindestbetrag ermöglicht, damit die Geschäftsführer von KMUs auch in Krisensituationen eine gewisse Flexibilität bei den Banken behalten. Automatisch besteht auf dem P-Konto zunächst ein Pfändungsschutz für Guthaben in Höhe des Grundfreibetrages von derzeit 985,15 Euro je Kalendermonat. Dieser kann unter bestimmten Voraussetzungen erhöht werden, zum Beispiel wegen Unterhaltspflichten des Schuldners: Der Basispfändungsschutz erhöht sich um 370,76 Euro für die erste und um jeweils weitere 206,56 Euro für die zweite bis fünfte Person. Kindergeld oder soziale Leistungen werden zusätzlich geschützt. In der Regel genügt ein Nachweis bei der Bank. Bisher gab es einen Pfändungsschutz nur für Arbeitnehmer. Seit 01.07.2010 gilt dieser auch für Arbeitgeber. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesjustizministeriums.
Fragen zu diesem Thema beantwortet Heidrun Riehle, Tel. 0761 4567-400 oder
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Oft scheitern Vertragsabschlüsse mit high potentials daran, dass einer der Partner keine adäquate Stelle am neuen Wohnort findet. Um Doppelkarriere-Paaren zu helfen, muss die Firma auf ein gutes, regionales Netzwerk zurückgreifen können. Dieses ist in Freiburg in den vergangenen Jahren aufgebaut worden. Im Mittelpunkt stehen die Hochschulen der Region, die Forschungsinstitute, aber auch Behörden und Unternehmen. Die Lage Freiburgs im Drei-Länder-Eck bietet darüber hinaus in der Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern aus Frankreich und der Schweiz weitere Vorteile.
Der wvib hat sich mit seinem Stellenmarkt dem Dual Career Netzwerk angeschlossen, um seinen Mitgliedern die Kontaktanbahnung und Gewinnung von Fach- und Führungskräften zu erleichtern.
Der Link http://www.chancengleichheit.uni-freiburg.de/dualcareer führt zu allen Kooperationspartnern des Netzwerkes.
Fragen zu dieser Kooperation beantwortet Heidrun Riehle, Tel. 0761 4567-400 oder
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