Für den Fall der Fälle, in dem der Unternehmer oder seine Familienmitglieder nicht mehr selbst agieren können, muss man Vorsorge treffen. Niemand will diese Situation erleben, wenn der Inhaber des Unternehmens, der Geschäftsführer oder ein Gesellschafter nicht mehr geschäfts- und handlungsfähig ist.
Sei es aufgrund eines tragischen Unfalls, eines Unglücks oder aufgrund einer die persönliche Handlungs- und Entscheidungsfreiheit einschränkenden Krankheit. Egal aus welchem Anlass,ein Unternehmen sollte seine Kontinuität bei den Entscheidern abgesichert haben.
Sowohl die familiäre Situation als auch der Organisationsaufbau im Unternehmen sollten für den Fall der Fälle vorbereitet sein. Was es dabei auf privater aber auch geschäftlicher Seite zu beachten gilt, zeigt diese Informationsveranstaltung.
Auf Ihre Teilnahme freut sich
Heidrun Riehle
stellvertretende Hauptgeschäftsführerin, Leitung Recht, wvib Schwarzwald AG
Das Programm – Freitag, 6. Juli 2021 (NEUER TERMIN)
Beginn 18:00 Uhr
Einführung in das Thema
Heidrun Riehle, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin, Leitung Recht, wvib Schwarzwald AG
„Wie schnell es gehen kann“ – Bericht aus der Praxis
Roland Gäng, Steuerberater Rechtsanwalt Wirtschaftsprüfer, HW Treuhand Hein Wehrle Part mbB, Freiburg
Für den Fall der Fälle – Die Vorsorgevollmachten
Roland Gäng, Steuerberater Rechtsanwalt Wirtschaftsprüfer, HW Treuhand Hein Wehrle Part mbB, Freiburg
- Zweck der Vorsorgevollmacht
- Abgrenzung Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung – Patientenverfügung
- Vor-und Nachteile einer Vorsorgevollmacht
Pause und Imbiss
- Wer ist geeignet als Vorsorgebevollmächtigter?
- Rechtsverhältnis zwischen Vorsorgebevollmächtigtem und Vollmachtgeber
- Absicherung des Vorsorgefalls im Unternehmen
- Aufbewahrung der Vollmacht, Widerruf, sowie die Kontrolle des Bevollmächtigten
Ende 20:30 Uhr
Anmeldung bis zum 29. Juni 2021
Per Fax: 0761 4567 44-507 oder
per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder
per Online Anmeldung:
Gebühren
- Mitglieder des wvib: 140,00 € zzgl. MwSt.
- Nichtmitglieder: 185,00 € zzgl. MwSt.
Die Veranstaltung wird im Auftrag des wvib von der wvib-Schwarzwald AG durchgeführt, die auch die Rechnung stellt.
Stornierung kostenfrei bis zum 30. Juni 2021.
Die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der wvib Schwarzwald AG finden Sie hier.