Am 17. Oktober verabschiedete der Nationale Volkskongress das erste chinesische (Re-)Exportkontrollrecht und bereits am 1. Dezember 2020 trat dieses in China in Kraft. Was müssen Unternehmen ab sofort beachten?
Angelehnt an das US-(Re-)Exportkontrollrecht umfasst das chinesische Exportkontrollrecht kontrollierte Güter, Dienstleistungen und Technologien. Aber auch nicht kontrollierte Güter, die die nationale Sicherheit gefährden, sind über eine „Catch-all“-Klausel erfasst. Zusätzlich werden über Sanktionslisten Unternehmen und Personen gelistet, die die nationale Sicherheit bzw. Interessen gefährden oder gegen Endverwendungsanforderungen verstoßen.
Von dem neuen Gesetz betroffen sind sowohl Unternehmen, die chinesische Güter aus China exportieren oder diese als Vor- oder Endprodukte re-exportiert, als auch Unternehmen, die Anteile an chinesischen Unternehmen halten. Verstöße gegen das Exportkontrollrecht können unter anderem mit Bußgeldern und Exportverboten sanktioniert werden und wirken sich bei Unternehmen wie Personen mit Sitz in China auch auf deren Social Credit Rating aus.
In der Online-Infoveranstaltung geben wir Ihnen die Möglichkeit, sich einen Überblick zu verschaffen, in wie weit Sie sich mit dem neuen Exportkontrollgesetz in China auseinandersetzen müssen: Was bedeutet das chinesische Exportkontrollrecht für Ihr China-Geschäft? Welche Kontrollmechanismen müssen im Unternehmen eingeführt werden? Auf was muss in Bezug auf Kunden und Lieferanten geachtet werden?
Diese und weitere Fragen, möchten wir Ihnen in dieser Veranstaltung beantworten.
Auf Ihre Teilnahme freuen sich
Isabel Lais und Marcel Spiegelhalter
Das Programm, 26. Januar 2021
Beginn 10:00 Uhr Begrüßung der Teilnehmer und des Referenten
Marcel Spiegelhalter, wvib Schwarzwald AG
Überblick über das neue chinesische (Re-)Exportkontrollrecht
Stefan Dinkhoff, Rechtsanwalt, Möllenhoff Rechtsanwälte, Münster
Fragen, Austausch und Diskussion
Ende ca. 12:00 Uhr
Die Veranstaltung wird per Microsoft Teams stattfinden. Den Link zur Einwahl erhalten die verbindlich angemeldeten Teilnehmer mit der Durchführungsbestätigung.
Anmeldung zur Veranstaltung bis zum 22. Januar 2021
per E-Mail: Mark Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
per Online Anmeldung:
Gebühren für
- Mitglieder des wvib: 80,00 € zzgl. MwSt.
- Nichtmitglieder aus dem industriellen Mittelstand: 185,00 € zzgl. MwSt.
Die Veranstaltung wird im Auftrag des wvib von der wvib-Schwarzwald AG durchgeführt, die auch die Rechnung stellt. Stornierung kostenfrei bis zum 23. November 2020.
Die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der wvib Schwarzwald AG finden Sie hier.