Unternehmen müssen mit der Änderung der Rechtslage umgehen und sich entsprechend für die Prüfung durch die Agentur vorbereiten. Korrekturen sind nur noch beschränkt möglich. Wie und auf welche Weise zeigt die Agentur für Arbeit in der Veranstaltung auf.
Noch stottert in einigen Branchen coronabedingt der Motor und springt während der zweiten und der beginnenden dritten Corona-Welle nicht richtig an. Verzögerungen in der Lieferkette schlagen zu Buche. Einige Unternehmen sind deshalb auch jetzt gezwungen Kurzarbeitsanträge zu stellen, bzw. diese zu erweitern. Informieren Sie sich aus erster Hand im Online Chat mit Bernd Maier, dem Teamleiter Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld / Altersteilzeit der Agentur für Arbeit Freiburg, wie es gelingt, rechtssicher Kurzarbeit während der Pandemie zu beantragen bzw. diese zu verlängern. Vermeiden Sie Fehler, die Ihnen ggf. die Berechtigung zur Kurzarbeit im Betrieb entziehen. Geklärt werden Fragen, welche betrieblichen Voraussetzungen vorliegen müssen, welche Sozialabgaben trotzdem auf das Unternehmen zukommen oder wie lange Kurzarbeitergeld noch gewährt werden kann. Erfahren Sie auch, wie die Arbeitszeit Ihrer Arbeitnehmer aufzuzeichnen ist und ob und wie lange die Arbeitnehmer zuvor Urlaub nehmen müssen.
Informieren Sie sich rechtzeitig über die in 2021 geltenden veränderten Bedingungen und deren Auswirkung, die Stichtagsregelung, aber auch die bevorstehenden flächendeckenden Betriebsprüfungen, damit Sie wissen worauf Sie sich einstellen bzw. welche Informationen sie bereithalten müssen.
Bernd Maier steht Ihnen im Online Experten Chat für Ihre Fragen zur Verfügung.
Gerne dürfen Sie Ihre Fragen im Vorfeld bis 19.04.2021 auch bei Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! per E- Mail einreichen. So ermöglichen wir eine systematische speditive Vorgehensweise im Online Chat.
Auf Ihre Teilnahme freut sich
Heidrun Riehle
Rechtsanwältin, Leiterin Legal Services Stv. Hauptgeschäftsführerin wvib
Das Programm
- Allgemeine Informationen über Kurzarbeit im derzeitigen Leistungsbereich der Agentur - Was hat sich gegenüber 2020 geändert.
- Unterbrechungen und Aufhebung der Kurzarbeit - Folgen für den Antrag
- Häufige Fehler
- FAQ
- Die Prüfwelle der Agentur für Arbeit läuft an
- Wer prüft? Was und wie wird geprüft? Vorgehensweise und mögliche Folgen.
- Rechtsfolgen bei Missbrauch von Kurzarbeitsregelungen
Bernd Maier, der Teamleiter Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld / Altersteilzeit der Agentur für Arbeit Freiburg
Anmeldung zur Veranstaltung
per E-Mail: Mark Fröschle, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Online Anmeldung:
Gebühren für
- Mitglieder des wvib: 80,00 € zzgl. MwSt.
- Nichtmitglieder: 150,00 € zzgl. MwSt.
Die Veranstaltung wird im Auftrag des wvib von der wvib-Schwarzwald AG durchgeführt, die auch die Rechnung stellt.
Die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der wvib Schwarzwald AG finden Sie hier.