Nach einer Ankündigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sollen die Regelungen zu den Aufzeichnungspflichten in Kürze gelockert werden. Künftig soll die Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeiten nur für Arbeitnehmer gelten, deren regelmäßiges monatliches Entgelt unter 2.000 Euro liegt und denen dieses Gehalt nachweislich in den letzten 12 Monaten ausbezahlt wurde. Mitarbeitende Familienangehörige sollen von den Aufzeichnungspflichten vollständig ausgenommen werden. Klargestellt werden soll auch, dass die Haftung des Auftraggebers nur auf Fälle begrenzt ist, in denen ein Unternehmer eigene vertragliche Pflichten an andere Unternehmen weiterreicht. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des BMAS unter http://bit.ly/1RMzKX7.