Änderungen im Infektionsschutzgesetz : Was Personalverantwortliche dazu wissen sollten

Am 18.11.2020 haben Bundestag und Bundesrat das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossen. Darin sind auch Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)  vorgesehen, die bereits zum 19.11.2020 in Kraft getreten sind. 

Für Personalverantwortliche in Unternehmen sind insbesondere folgende Neuregelungen des § 56 IfSG von Bedeutung: 

  • Ausschluss des Entschädigungsanspruchs nach § 56 Abs. 1 IfSG bei Reisen in Risikogebiete 
  • Erweiterter Entschädigungsanspruch einer betreuenden Person nach § 56 Abs. 1a S. 1 IfSG 
  • Antragsfrist nach § 56 Abs. 11 IfSG für die Erstattung der geleisteten Entschädigungszahlung

Detaillierte Informationen zu den Änderungen im Infektionsschutzgesetz finden Sie auf der wvib-Homepage.

Bei weiteren Fragen zum Infektionsschutzgesetz wenden Sie sich gerne an Tobias Kern Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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Geschrieben von Tobias Kern
Veröffentlicht: 18. Dezember 2020

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