Auch wenn noch völlig unklar ist, wann und wie der Brexit umgesetzt wird, die Unternehmen können sich schon heute auf eine zeitaufwändigere Abwicklung bei britischen Geschäften vorbereiten.
Die Verhandlungen zum zukünftigen Status Großbritanniens sind bislang völlig offen: Großbritannien hat zum 29. März 2019 offiziell den Austritt aus der EU beantragt, diskutiert wird jetzt, ob es eine Übergangsphase geben wird. Im Gespräch ist eine Übergangsphase bis zum 31.12.2020. Auf dem EU-Ratsgipfel am 22./23. März 2018 sollen die Verhandlungsleitlinien angenommen werden. Bis spätestens Ende Oktober soll ein Vorschlag über das Austrittsabkommen sowie detaillierte Regelungen zur Übergangsphase durch die Brexit Unterhändler erarbeitet werden.
Kommt es zu einem „harten“ Brexit, so verlässt Großbritannien die europäische Zollunion und wird zu einem Drittland. Um sich darauf vorzubereiten, können Unternehmen schon heute prüfen, wie oft welche Warenbewegungen von und nach Großbritannien erfolgen. Für den Einkauf von Waren aus Großbritannien bedeutet dies, dass diese dann nicht mehr als EU-Ursprungserzeugnisse gelten. Viele Assoziierungs- und Freihandelsabkommen setzen jedoch voraus, dass sich der Gesamtpreis eines Produktes nur zu einem bestimmten Anteil aus Nicht-EU-Erzeugnissen zusammensetzen darf. Daher muss unter Umständen die Einkaufsstrategie angepasst werden. Auf den Verkauf kommt bei der Exportabwicklung von Zollanmeldungen vor allem ein bürokratischer Mehraufwand zu.
Besorgniserregend waren die im Januar 2018 von der EU-Kommission herausgegebenen Hinweise, dass ggfs. auch CE-Kennzeichnungen problematisch werden könnten, da das ausstellende britische Institut seinen EU-Status verliert. Ebenso ist denkbar, dass Produkte aus dem Gesundheits- bzw. Medizinbereich neue britische Unbedenklichkeits- oder Konformitätsbescheinigungen benötigen werden.