Im Oktober erst wurde ein dritter Entwurf des neuen chinesischen Exportkontrollgesetzes verabschiedet. Bereits zum ersten Dezember 2020 trat das in 5 Kapiteln und 49 Gesetzen zusammengefasste Exportkontrollgesetz in Kraft.
Mit diesem Gesetz werden Güter kontrolliert, die die nationalen Sicherheitsinteressen gefährden (Dual-Use Güter, Militärgüter, Nukleargüter, sowie andere Güter, Technologien, Dienstleistungen und Gegenstände im Zusammenhang mit dem Schutz nationaler Sicherheitsinteressen). Aber auch nicht gelistete Güter, die die nationalen Sicherheitsinteressen Chinas gefährden, sind über eine Catch-all Klausel ausfuhrgenehmigungspflichtig. Neben Gütern im Export sollen auch Güter, die re-exportiert werden, kontrolliert werden.
Zusätzlich wird es auch „Blacklists“, d. h. in Sanktionslisten erfasste Personen und Firmen geben, an die nicht mehr geliefert werden darf. Importeure wie Exporteure werden außerdem zur Meldung von Personen bzw. Firmen verpflichtet, die im Verdacht stehen, nicht der Endnutzer eines kontrollierten Gutes zu sein.
Verstöße gegen das Exportkontrollrecht werden entsprechend sanktioniert und wirken sich bei Unternehmen wie Personen mit Sitz in China auch auf deren Social Credit Rating aus. Gerade Unternehmen mit Tochterunternehmen in China wird daher empfohlen, sich mit dem Exportkontrollgesetz in China zu befassen und entsprechende Kontrollmechanismen im Unternehmen einzuführen.
Am 26. Januar 2021 haben betroffene und interessierte Mitglieder in einer Online-Infoveranstaltung die Möglichkeit, sich einen ersten Überblick über das neue chinesische Exportkontrollgesetz zu verschaffen.
Weitere Informationen zur Veranstaltung gibt Ihnen Isabel Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!