LV Gruppe B Letztverbrauchergruppe B
Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 100.000 kWh bzw. 1.000.000 kWh übersteigt
* Für das Jahr 2014 wurde die jeweils konsolidierte § 19 StromNEV-Umlage erfasst.
Berechnungsgrundlage ist die für die ersten 1.000.000 kWh fällige Umlage in Höhe von 0,187 ct/kWh, ergänzt um die jeweils relevanten Vergünstigungen bzw. Nachforderungen, die sich aus der Rückabwicklung der Bezugsjahre 2012 und 2013 ergeben. Die Bezugsjahre 2012 und 2013 wurden (im August 2013) nachträglich geändert.
Mehr dazu unter: http://www.eeg-kwk.net/de/Paragraph-19-Umlage.htm