Techpilot ist eine bekannte Einkaufsplattform für Zeichnungsteile aus Kunststoff und Metall. Zu den bekannten Funktionalitäten ist eine sogenannte „Komfort-Anfrage" hinzugekommen. Sie bietet Einkäufern die Möglichkeit, in ein Eingabefeld den Anfragetext online einzugeben, die Zeichnung anzuhängen und an Techpilot zu senden.
Von Techpilot werden dann geeignete Lieferanten genannt. Dabei soll gewährleistet sein, dass die Ausschreibungskriterien von den Lieferanten erfüllt sind. Die Angebote werden von Techpilot gesammelt und in einem Angebotsvergleich in einer Excel-Tabelle aufbereitet.
Das Adressbuch für das Lieferantenmanagement ist nun auch frei editierbar und nach verschiedenen Kriterien organisierbar, z.B. nach Warengruppen gliedern. Die Einkaufsplattform finden Sie unter www.techpilot.de
Wie Sie das Vorbeikaufen am Einkauf wirksam verhindern können.
Nach dem „Dodd-Frank Act" müssen US-börsennotierte Unternehmen bis zum 31. Mai 2014 die Nutzung von sogenannten Conflict Materials veröffentlichen. Dabei geht es um Zinn, Tantal (bzw. Coltan), Wolfram und Gold aus der Demokratischen Republik Kongo sowie umliegende Staaten.
Dr. Martina Vosteen, Manfred Kastel und Nicole Richter
Deswegen erhalten seit einigen Monaten viele Unternehmen in Deutschland entsprechende Fragebögen ihrer Kunden, in denen Auskunft über die Herkunft der eingesetzten Materialien verlangt wird.
Am 28. November waren Nicole Richter von EY in München (ehemals Ernst & Young) und Dr. Martina Vosteen von Environ aus München im wvib-Haus zu Gast. Nicole Richter erläuterte anschaulich, was sich überhaupt hinter dem „Dodd-Frank Act" verbirgt und was die US-Unternehmen veröffentlichen müssen.
Aus den Diskussionsbeiträgen wurde rasch klar, dass kein einheitliches Verhalten der Teilnehmer auf die Anfragen der Kunden gegeben ist. Teilweise wird bereits bis zur Ursprungsmine recherchiert, teilweise mit einem Standardschreiben geantwortet.
Dr. Martina Vosteen stellte die webbasierte Datenbank zur Stoffdeklaration BOMcheck vor. Unternehmen können damit ihre eingesetzten Stoffe und Materialien deklarieren und diese als Bericht ihren Kunden zur Verfügung stellen.
Individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
§ 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV: „(2) Ist auf Grund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder auf Grund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich, dass der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen aus dieser Netz- oder Umspannebene abweicht, so haben Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen diesem Letztverbraucher in Abweichung von § 16 ein individuelles Netzentgelt anzubieten, das dem besonderen Nutzungsverhalten des Netzkunden angemessen Rechnung zu tragen hat und nicht weniger als 20 Prozent des veröffentlichten Netzentgeltes betragen darf."
Zu beachten ist hierbei (die wesentlichen Punkte):
Die voraussichtliche Höchstlast des Letztverbrauchers muss innerhalb des Hochlastzeitfensters einen ausreichenden Abstand zur voraussichtlichen Jahreshöchstlast außerhalb des Hochlastzeitfensters aufweisen. Insoweit sind für die betreffenden Netzebenen Mindestabstände (Erheblichkeitsschwellen) einzuhalten.
Die Schwellenwerte betragen:
Darüberhinaus muss der absolute Wert dieser Differenz mindestens 100 kW betragen. Also: Höchstlast des Letztverbrauchers – Höchste Last im HLZF >= 100 kW
Beide Schwellen – prozentual und absolut – müssen eingehalten werden!
Es wird eine Bagatellgrenze von 500 € angesetzt. Die erwartete Netzentgeltreduzierung muss mindestens 500 € betragen. Das Hochlastzeitfenster wird vom Netzbetreiber vorgegeben.
Wenn die bezogene Leistung außerhalb des HLZF sowie im HLZF die oben genannten Kriterien erfüllt, kann ein individuelles Netzentgelt nach §19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV beantragt werden.
Für bestimmte Unternehmen sind zur Jahresmitte Fristen zu beachten.
Am 30. Juni 2015 läuft die Frist für die Abgabe eines Antrages zur „Besonderen Ausgleichsregelung“ nach dem EEG 2014 ab. Zu diesem Termin müssen die vollständigen Unterlagen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingegangen sein, um in die Vorteile dieser Regelung in 2016 zu kommen.
Die nächste Frist betrifft alle Unternehmen, die im letzten Kalenderjahr Anträge an das Hauptzollamt (HZA) bezüglich der Energieund Stromsteuererstattung unterjährig gestellt haben. Diese müssen den zusammenfassenden Antrag für das letzte Kalenderjahr bis zum 31. Juli vollständig gestellt haben. Wird der zusammenfassende Antrag nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben, fordert das HZA die bereits gewährte Steuerentlastung zurück.
Viele Einkaufsabteilungen sind durch die Beschaffung der Produktionsmaterialien bereits so stark ausgelastet, dass die Gemeinkosten unbeachtet bleiben. Verständlich, aber auch diese indirekten Kosten lassen sich leicht reduzieren.
Häufig kommt es daher zu ungünstigen Vertragsverlängerungen, ohne die aktuellen und allgemein zugänglichen Konditionen zu vereinbaren. Gerade bei den Gemeinkostenthemen gibt es viele geeignete und spezialisierte Partner, die up-to-date Konditionen anbieten.
Um diese Einsparungen zu heben bedarf es einer Analyse, dem Einsatz der erforderlichen Beschaffungsinstrumente und der Auswahl der richtigen Partner.
Ab 1. Juli 2015 fördert die KfW-Bankengruppe die energetische Sanierung und den energieeffizienten Neubau von Nichtwohngebäuden.
Gemeint sind damit gewerbliche Gebäude wie Produktionsgebäude oder Verwaltungsgebäude. Förderberechtigt sind gewerbliche Unternehmen unabhängig von der Größe.
Unternehmen profitieren von niedrigen Zinsen, sowie von Tilgungszuschüssen von bis zu 17,5 %, wenn sie ihre Gebäude auf das Niveau eines KfW-Effizienzhauses modernisieren oder einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik umsetzen.
Vorrangiges Ziel ist die Erhöhung der Energieeffizienz. Auch beim Neubau von Gebäuden mit niedrigem Energiebedarf setzen KfW und BMWi Investitionsanreize.
Das Förderprogramm „KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren“ kann ab 1. Juli 2015 über die Hausbanken beantragt werden. Die Zinssätze werden zum Start des Programms bekanntgegeben.