Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen nach der EU KMU Definition sind, sind verpflichtet ein Energieaudit erstmals bis zum 5. Dezember 2015 und gerechnet vom Zeitpunkt des ersten Energieaudits alle vier Jahre ein weiteres durchzuführen.
Von der Durchführung eines Energieaudits sind nach § 8 EDL-G Unternehmen freigestellt, die entweder
- ein Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001 oder
- ein validiertes Umweltmanagementsystem im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS) erfolgreich eingeführt haben.
Achtung: Das Umweltmanagementsystem ISO 14001 reicht nicht aus! Es gibt Fördermittel bei der Einführung der DIN EN ISO 50001. Das zugehörige Merkblatt und die aktuelle Energieauditorenliste.finden Sie unter www.bafa.de
Klaus Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!