Unter dem Stichwort Bürokratieabbau hat sich die große Koalition auf einen deutlichen Anstieg der Wertgrenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern geeinigt.
Der bisherige Wert von 410 € besteht schon seit Jahrzehnten unverändert. Mittelstandsvertreter forderten seit Jahren eine Anhebung, um insbesondere den kleineren Mittelstand von Aufzeichnungspflichten zu entlasten. Die große Koalition hat jetzt beschlossen, die Wertgrenze auf 800 € anzuheben, die Änderung soll zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.