Mit 3-monatiger Verspätung hat der Bundestag am 9. März 2017 das CSR (Corporate Social Responsibility)-Richtlinie-Umsetzungsgesetz beschlossen.
Damit müssen große und kapitalmarktorientierte Unternehmen ihren Jahresabschluss um eine nichtfinanzielle Erklärung ergänzen. In dieser Erklärung müssen die Unternehmen ihre Konzepte zu den Bereichen Umwelt, Arbeitnehmer und Soziales darstellen und die Auswirkungen der eigenen Geschäftstätigkeit auf diese Belange zeigen.
Als weiterer verpflichtender Punkt kommen Angaben zum Konzept für die Bekämpfung von Korruption und Bestechung hinzu. Wenn ein Unternehmen kein Konzept zu einem der Punkte verfolgt, muss dies genau begründet werden. Die Erklärung kann als Teil des Lageberichtes veröffentlicht werden; sie kann aber auch Bestandteil eines separat veröffentlichten Nachhaltigkeitsberichtes sein. Mit den zusätzlichen Berichtspflichten sollen Investoren, aber auch Verbraucher die Möglichkeit erhalten, sich umfassender als bisher über Unternehmen zu informieren mit denen sie Geschäftsbeziehungen eingehen wollen.