Die Eichenauer Heizelemente GmbH & Co. KG ist tief verwurzelt im Landkreis Germersheim. Als Familienunternehmen möchte man für seine Mitarbeiter und deren Familien ein Zeichen setzen in Richtung Umweltschutz und Nachhaltigkeit.
Nachhaltigkeit ist kein Modewort der letzten Jahre, sondern bereits seit den 70er-Jahren gebräuchlich. Es steht für ein Handlungsprinzip zur Ressourcennutzung, das die natürliche Regenerationsfähigkeit erhalten soll.
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Nach der REACh-Verordnung Artikel 33 müssen Inverkehrbringer von Erzeugnissen, die sogenannte SVHC-Stoffe enthalten, ihre Kunden unaufgefordert darüber informieren. Seit 2018 steht Blei auf der Liste der SVHC-Stoffe und seitdem gilt diese Meldepflicht für sehr viele Erzeugnisse. Als Erzeugnis gilt jedes Teil, sei es ein Drehteil aus Messing, das irgendwo eingebaut wird, bis zum kompletten Auto.
mehr zu Ab 5. Januar müss(t)en Erzeugnisse, die Blei enthalten, an die ECHA gemeldet werden
Im Sommer 2020 wird die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes verabschiedet. Der neue §62a setzt eine Änderung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie 2018/851 um, die bestimmt, dass Erzeugnisse, die sogenannte SVHC-Stoffe (Substances of Very High Concern) enthalten, ab 2021 direkt in einer Datenbank der EChA (Europäischen Chemikalienagentur) zu registrieren sind.
mehr zu Die EChA SCIP Datenbank kommt am 5. Januar 2021
Die Durchführung des Energieaudits nach EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz) war erstmals bis zum 05.12.2015 gesetzlich verpflichtend für alle Nicht-KMU und ist alle vier Jahre zu wiederholen. Die Umsetzungsfrist des zweiten Energieaudits für jedes Unternehmen endet individuell vier Jahre nach Abschluss des ersten Energieaudits. Stichtag ist das jeweilige Abschlussdatum (Unterschrift auf dem Energieauditbericht), also in der Regel schon vor dem 05.12.2019.
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Ab dem 1. Mai sieht die „stiftung elektro-altgeräte register (ear)“ sogenannte „passive“ Elektrogeräte im Anwendungsbereich der europäischen WEEE Richtlinie (Waste of Electrical and Electronic Equipment), die in Deutschland mit dem Elektrogesetz umgesetzt wurde.
mehr zu Passive Elektrogeräte fallen ab 1. Mai unter das Elektrogesetz
Die nicht mehr ganz neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) gilt schon seit 1. August 2017. Ziel der Gewerbeabfallverordnung ist, die Recyclingquoten nochmals deutlich zu erhöhen. Am 31.12.2018 endete die Übergangsfrist, nach der Gemische, die nach der Trennung übrigbleiben, also der Restmüll, einfach in die Müllverbrennung gehen dürfen. Ab 2019 muss der unsortierte Restmüll vorher durch eine Vorbehandlungsanlage, um restliche Wertstoffe vor der Verbrennung zurückzugewinnen und zu recyceln. Dabei sollen mindestens 85% des Restmülls sortiert werden und davon wiederum mindestens 30% ins Recycling gehen. Dies kann zu einem deutlich höheren Preis für die Entsorgung des Restmülls führen.
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1. Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2019
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5. Aus RoHS 2 wird die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung
7. Erste harmonisierte Norm zur RoHS II
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