Die ursprünglich für Juli geplante Jahreshauptversammlung des PSVaG war coronabedingt auf den Herbst verschoben worden und wurde nun am 30.11.2020 online durchgeführt.
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Mit dem Siebten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze wurde der gesetzliche Insolvenzschutz über den PSVaG auf betriebliche Altersversorgung ausgedehnt, die über Pensionskassen durchgeführt wird.
mehr zu Insolvenzsicherungspflicht bei betrieblicher Altersversorgung über Pensionskassen
Wir wollen den Rechtsservice des wvib für Sie als Mitglied weiter optimieren. Dazu gehört unter anderem die Sicherstellung der Erreichbarkeit.
mehr zu Telefonische Erreichbarkeit des wvib-Rechtsteams
Die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) stellen sogenannte Marktverhaltensregeln dar. Bei einem Verstoß hiergegen sind wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zulässig. Das hat jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart entschieden (Urteil vom 27.02.2020, Az.: 2 U 275/19).
mehr zu Verstöße gegen die DSGVO-Vorschriften können abgemahnt werden
Bevor man einen mutmaßlichen Mitbewerber wegen eines Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) abmahnt, sollte man prüfen, ob man mit dem potenziellen Rechtsverletzer tatsächlich in einem Wettbewerbsverhältnis steht.
mehr zu Fehlendes Wettbewerbsverhältnis: Abmahnung rechtsmissbräuchlich
Künstliche Intelligenz (KI) kann kein Erfinder sein – das hat kürzlich das Europäische Patentamt in seinem ersten Fall dieser Art entschieden. Als Erfinder kommt nämlich nur eine natürliche Person, also ein Mensch, in Betracht.
mehr zu Die Grenzen von KI: Maschine kann kein Erfinder sein
Seit der Nacht vom 10.02.2020 auf den 11.02.2020 erreichen einige Mitgliedsunternehmen Abmahnungen über eine angebliche Urheberrechtsverletzung.
Diese E- Mails sehen so aus, als ob Sie von der Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm & Leber GbR, Düsseldorf kommen. Die E- Mails enthalten eine wechselnde Absenderkennung, die nicht mit der Kanzlei Dr. Tondorf & Leber GbR in Zusammenhang steht. Wir haben uns für die bisher betroffenen Mitglieder davon vergewissert, dass die Kanzlei Dr. Tondorf nicht Absender der E- Mails ist. Von dort wurde bereits Strafanzeige gestellt.
Offensichtlich versuchen Dritte, Anwaltschreiben in deren Namen vorzutäuschen, um eigene kriminelle Interessen zu verfolgen. Bitte öffnen Sie die auf den E- Mails vorhandenen Links nicht, dahinter stecken Java und Exceldateien, die versuchen werden auf Ihre IT Einfluß zu nehmen. Wir werden den Vorgang dem Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität und dem Landeskriminalamt melden. Bitte geben Sie uns Bescheid, wenn Sie so eine E- Mail erhalten haben.
Fragen dazu beantwortet Heidrun Riehle, Rechtsanwältin, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
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