Beim letzten Treffen des Fach-Erfahrungsaustausch Arbeitssicherheit im wvib stand die neue Arbeitsstättenverordnung im Mittelpunkt. Dr. Josef Sauer von der QUMsult GmbH & CO. KG in Freiburg stellte den Teilnehmern die Neuerungen vor.
Die Verordnung wurde am 30.11.16 verabschiedet. Sie beinhaltet neue Regelungen zu Telearbeitsplätzen und zu Bildschirmarbeitsplätzen. Wie in der Betriebssicherheitsverordnung für Betriebsmittel, regelt die Arbeitsstättenverordnung grundlegende Anforderungen an Arbeitsstätten.
Der eigentliche Gesetzestext ist relativ kurz, die wichtigeren Regelungen stehen im Anhang. Wie auch schon im Arbeitsschutzgesetz ist die Gefährdungsbeurteilung auch in der Arbeitsstättenverordnung der zentrale Ausgangspunkt für alle Maßnahmen.
Neu ist, dass explizit im Gesetzestext steht, dass Unterweisungen zur Gewährleistung der Sicherheit mindestens jährlich zu wiederholen sind.
Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) detaillieren die Verordnung. Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) herausgegeben. Aufgrund der Arbeitsstättenverordnung können weitere Arbeitsstättenrichtlinien erlassen oder bestehende geändert werden.
Erfüllt das Unternehmen die Regelungen einer Arbeitsstättenrichtlinie, ergibt sich eine Vermutungswirkung. Das heißt, es wird angenommen, das Unternehmen verhält sich damit rechtskonform. Insbesondere soll es eine neue ASR „Sichtverbindungen nach außen“ geben.
Dabei gilt, dass Räume, die vor Dezember 2016 eingerichtet wurden, keine Sichtverbindung nach außen brauchen, bis sie wesentlich erweitert oder umgebaut werden.
Uta Reiber-Gamp von UR Consulting, Freiburg ging auf das Thema Bildschirmarbeitsplätze ein, mit der die bisherige Bildschirmarbeitsplatzverordnung in die Arbeitsstättenverordnung integriert wurde.
Während die Gefährdungen bei technischen Einrichtungen durch Arbeitsstättenrichtlinien genauer geregelt werden, ist die richtige Ergonomie schwieriger zu beschreiben. Uta Reiber-Gamp plädierte dafür, alle Arbeitsplätze auch unter ergonomischen Gesichtspunkten aus Sicht der Mitarbeiter zu betrachten.
Insbesondere bei einer älter werdenden Belegschaft rechnet es sich, die Arbeitsplätze auch alternsgerecht einzurichten, um den Mitarbeiter ein gesundes Arbeiten bis in den Ruhestand zu ermöglichen.
Der Moderator Edgar Jäger stellte die neue wvib Plattform mywvib vor.
Hier haben die Teilnehmer des Fach-Erfahrungsaustausch Arbeitssicherheit die Möglichkeit Präsentationen und Unterlagen herunter zu laden.
Im letzten Teil des Treffens hatte die Teilnehmer des Fach-Erfahrungsaustauschs wie immer die Möglichkeit ihre eigenen Fragen im Plenum zu diskutieren.
Das nächste Treffen ist am Mittwoch, 11. Oktober 2017 beim Unternehmen Erdrich Umformtechnik in Renchen-Ulm geplant.