Rückblick: Online-Fach Erfa Arbeitssicherheit über Microsoft Teams am 14.05.2020

Mitte April hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den SARS-CoV2-Arbeitsschutzstandard herausgegeben, der von den Unternehmen verbindlich umzusetzen ist.

Unter anderem sollen auch alle Gefährdungsbeurteilungen überprüft werden, in wieweit sie in Zeiten von Corona angepasst werden müssen.

Der wvib Fach-Erfahrungsaustausch Arbeitssicherheit gab Gelegenheit eine erst Bilanz zu ziehen. Wie setzen die Unternehmen die Regeln um? Was ist vielleicht in der Praxis auch nur schwer umsetzbar?

Das Fazit des Fach-Erfahrungsaustauschs war: Der Arbeitsschutzstandard ist weitgehend umgesetzt.

Insbesondere folgende Punkte sind wichtig:

  • Abstand durchgängig halten, das ist auf der einen Seite das Einfachste, auf Dauer und in der Durchgängigkeit auch das Schwierigste.
  • Mund-Nasen-Schutz verwenden, sofern der Abstand nicht eingehalten werde kann
  • Nicht krank ins Unternehmen kommen, dann wenn möglich im Home-Office bleiben
  • Werkzeug zwischen den Schichten desinfizieren

Der Abstand bei Schreibtischen ist normalerweise ausreichend. In Besprechungsräumen und Kantinen wurden die Plätze deutlich reduziert. Bei Kantinen war das Angebot zwischenzeitlich eingeschränkt oder die Kantine ganz zu. Jetzt sind die Kantinen wieder auf. Der geringere Platz wird durch zeitliche Entzerrung der Essenszeiten kompensiert.

Der Problembereich Umkleideräume wird ebenfalls durch zeitliche Entzerrung entschärft.

Das Infektionsrisiko durch infizierte Gegenstände wird eher als gering eingeschätzt. Ein größeres Risiko ist die Tröpfchenübertragung beim Sprechen, wenn der Abstand nicht eingehalten wird.

Daher bereiten inzwischen eher Nebenschauplätze wie Kaffeeküche oder Raucherecke Sorgen.

Unbenannt

Coronainfizierte gab es in keinem der beteiligten Unternehmen. Durch die Hygienemaßnahmen berichten die Unternehmen aber darüber hinaus von sehr niedrigen Krankenständen.

Durch die Vorgabe, dass man sich nicht mehr mit Handschlag begrüßt und körperlich berührt, könnte sich der Umgang in den Unternehmen nachhaltig verändern.

Eine generelle Maskenpflicht gibt es in den Unternehmen nicht, nur die Vorgabe, dass sie bei unvermeidbarem Abstand unter 1,5m getragen werden sollen.

Eine Tendenz zur Rückkehr vom Homeoffice ins Büro gibt es noch nicht. Die Mitarbeiter haben aber mehr Freiheit dies selbst zu entscheiden. Auch bei Besuchen von Externen öffnen sich die Unternehmen langsam, insbesondere für Wartungsarbeiten.

Im Gegenzug bereiten sich die Unternehmen vor, dass eigene Mitarbeiter zur Montage oder Wartung wieder ins Ausland reisen. Hier sind noch viele Fragen, insbesondere zu Quarantänebestimmungen offen.

Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit der letzten Wochen brachte außerdem einige Mitarbeiter zum Nachdenken, ob jede Fahrt zum Kunden sich wirklich rechnet und notwendig ist. Überhaupt haben digitale Arbeitstechniken - insbesondere im Home-Office - zugenommen, die auch nach Corona sicher weiterhin mehr genutzt werden.

Der wvib bietet am Mittwoch, 27. Mai 2020 um 11:00 Uhr einen 30-minütigen Online-Impuls zum Thema Arbeiten im Homeoffice: Gefährdungen beurteilen und dokumentieren an.

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Geschrieben von Edgar Jäger
Veröffentlicht: 15. Mai 2020
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