Nach dem Ende der Übergangsfrist wurde der Brexit zum 31.12.2020 tatsächlich vollzogen. Das in letzter Minute zwischen der EU und Großbritannien geschlossene Handelsabkommen konnte die Verwirrungen über die genauen Abläufe, den Stau an den Grenzen und die vollen Lager (z.B. in Holland) nicht verhindern.
Seit dem 1. Januar 2018 gelten in der Schweiz Änderungen des Mehrwertsteuerrechts. Nunmehr sind ausländische Unternehmen schon dann in der Schweiz steuerpflichtig, wenn sie dort nur einen geringen Umsatz tätigen, weltweit aber einen Jahresumsatz von mehr als 100.000 CHF erzielen. Ob tatsächlich eine Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz besteht, hängt entscheidend von der Art der Leistung (Lieferung oder sonstige Leistung) und dem Ort derselben ab. Ausdrücklich muss darauf hingewiesen werden, dass sich die Definitionen von Lieferung und Leistung nach deutschem und Schweizer Umsatzsteuerrecht nicht decken.
Frau Mikala Holl von weil enigneering GmbH in Müllheim stellte in einem Praxisbericht „Vorbereitung und Begleitung einer Außenwirtschaftsprüfung – ein Erfahrungsbericht“ vor. Die Darstellung der Vorbereitung zur Prüfung und besonders die Tipps während der Zeit mit dem Prüfer vor Ort waren für die Teilnehmer der Fach-Erfa außerordentlich wertvoll.
Beim Gründungstreffen am 15. November 2018 trafen sich mehr als 35 Mitarbeiter aus wvib-Firmen, die strategisch für die Themen Zoll und Exportkontrolle verantwortlich sind.