Am 01. Juli 2014 fanden in Köln die Verbändesitzung des BDA und die Jahreshauptversammlung des PSVaG statt. Der PSVaG ist ein gesetzlich bestimmter Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland und im Großherzogtum Luxemburg.
Ende 2013 waren beim PSVaG 93.765 (Vorjahr 93.031) Arbeitgeber mit insolvenzsicherungspflichtiger betrieblicher Altersversorgung gemeldet.
Am 01. Juli 2014 fanden in Köln die Verbändesitzung des BDA und die Jahreshauptversammlung des PSVaG statt. Der PSVaG ist ein gesetzlich bestimmter Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland und im Großherzogtum Luxemburg.
Ende 2013 waren beim PSVaG 93.765 (Vorjahr 93.031) Arbeitgeber mit insolvenzsicherungspflichtiger betrieblicher Altersversorgung gemeldet. Insgesamt stehen 10,7 Mio (Vorjahr 10,5 Mio) Versorgungsberechtigte, davon 4,1 Mio. Rentner und 6,6 Mio. Arbeitnehmer mit unverfallbaren Anwartschaften unter Insolvenzschutz. Damit hat die Insolvenzsicherung eine große sozialpolitische Bedeutung. Die Zahl der den PSVaG betreffenden Insolvenzen ist im Jahr 2013 auf 668 gestiegen (Vorjahr 642).
Im ersten Halbjahr 2014 hat sich bisher ein erfreulicher Rückgang des den PSVaG betreffenden Insolvenzgeschehens 308 (Vorjahr 387) bis 30.06.2014 abgezeichnet. Das Insolvenzgeschehen entwickelt sich zunehmend europaweit, wobei in Deutschland keine vorinsolvenzlichen Verfahren beim PSVaG angenommen werden.
Der durchschnittliche Beitragssatz für die bisherigen 39 Geschäftsjahre des PSVaG betrug 3,0 Promille; über die letzten fünf Jahre beträgt er 4,5 Promille. Aufgrund der im Jahr 2006 begonnenen Nachfinanzierung der bis zum 31.12.2005 aufgelaufenen „Altlast" von rund 2,2 Mrd. Euro aus gesicherten Anwartschaften stehen inzwischen Deckungsmittel von 2,702 Mio. Euro gegenüber. D.h. diese Anwartschaften, deren Barwert zum 31.12.2013 rd. 3,4 Mrd. Euro beträgt, sind nunmehr zu 79 Prozent kapitalmässig abgedeckt. Die Nachfinanzierung läuft noch über weitere acht Jahre und wird im Jahr 2021 abgeschlossen sein.
Die Beruhigung der Schadensentwicklung ist sehr zu begrüßen, so dass bei einer Fortsetzung des im Jahr 2014 eher niedereren Schadensgeschehens – sofern Großschäden ausbleiben – eine vorsichtige Prognose auf den im November erst endgültig festlegbaren Beitragssatz in Höhe von ca. 2,0 Promille (aus heutiger Sicht) gegeben wurde.